Dr. Bernd Kissling, Anwalt für Erbrecht, sitzt lächelnd in einem modernen Büro mit Pflanzen und Dekorationen im Hintergrund, trägt einen dunklen Anzug mit roter Krawatte

Regelungen für den Todesfall noch zu Lebzeiten treffen.

Ich bin Mitglied in:

Logo - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht - Deutscher Anwaltverein
Logo - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Logo - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht - Deutscher Anwaltverein
Eine Sanduhr mit schwarzem Sand steht vor einem geöffneten Buch, symbolisiert die begrenzte Zeit zur Vorbereitung vor dem Erbfall

Verantwortung zu übernehmen bedeutet,
schwierige Entscheidungen zu treffen.

Regeln Sie Ihr Vermögen noch zu Lebzeiten und sichern Sie Ihren Erben eine friedliche Zukunft.

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, verursacht dieser Verlust Trauer und Schmerz in jeder Familie. Einen zusätzlichen Streit ums Erbe kann dabei niemand gebrauchen. Die Folgen sind oft langwierige, teure Auseinandersetzungen vor Gericht, Ärger und ein zerbrochener Familienfrieden. Wenn Geschwister nur noch über Anwälte kommunizieren, ist es definitiv zu spät. Sorgen Sie lieber rechtzeitig dafür, dass der Frieden in Ihrer Familie auch über Ihren Tod hinaus erhalten bleibt. 

Eine klare Erbregelung sorgt nicht nur für Frieden nach dem Erbe, sondern fördert auch Ihren inneren Frieden zu Lebzeiten. Die notwendigen Entscheidungen für den Ernstfall getroffen zu haben bedeutet, sich von einer Last auf den eigenen Schultern zu befreien. Sie wissen, dass Ihre Lieben auch über Ihren Tod hinaus abgesichert sind. Die Klarheit, das Wichtigste festgelegt zu haben, bedeutet für Sie vor allem Sicherheit und Gelassenheit auf Ihrem weiteren Weg.

Hierfür gibt es zahlreiche Maßnahmen, die Sie noch zu Lebzeiten ergreifen können. Es ist nie zu früh, um das eigene Erbe zu regeln. Als Anwalt bin ich dabei als Berater an Ihrer Seite, um Sie, einem Fremdenführer gleich, durch den Dschungel der verschiedenen Gesetze und Vorschriften zu lotsen.

Sie können bereits jetzt erste Vermögenswerte an Ihre Nachfolger übertragen bzw. diesen verschiedene Werte zur Verfügung stellen. Oder aber Sie binden die nächste Generation direkt in die Verwaltung Ihres Vermögens mit ein und sorgen dadurch für einen reibungslosen Übergang

Ich zeige Ihnen, auf welche rechtlichen und steuerlichen Stolpersteine Sie dabei achten müssen. Sodass Sie nicht nur den Familienfrieden wahren, sondern auch das Meiste für Ihre Nachfolger aus dem Erbe herausholen. Steuern gehören im Erbfall zu den größten Kostenfaktoren. Durch entsprechende Vorkehrungen sorgen Sie dafür, dass die Steuerlast für Ihre Nachfolger minimiert wird. So geben Sie möglichst viel an die folgende Generation weiter.

Eine Hand schreibt den Titel „Mein letzter Wille und TESTAMENT“ auf ein weißes Blatt Papier, symbolisiert den Wunsch, den Erbfall zu regeln

Dabei ist es essenziell, die verschiedenen Lebenssituationen und Familienkonstellationen zu berücksichtigen. Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept, welches maßgeschneidert auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

Jede Erbsituation ist einmalig und genau so legt jeder einen anderen Schwerpunkt auf die einzelnen Aspekte der Erbgestaltung.

 

» Jetzt Ihr Vermögen regeln

Herr Rechtsanwalt Dr. Kissling ist für mich in einer komplexen Nachlassabwicklung tätig und er vertritt mich auch im Bereich der Erbschaftssteuer. Die Zusammenarbeit mit ihm ist sowohl in der Kommunikation als auch im Fachgebiet Erbrecht und Erbschaftsteuer sehr kompetent… >>weiterlesen

C. R.
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Da das Ausscheiden des vor über 30 Jahren verstorbenen Mitgesellschafters von der damaligen Geschäftsführung – mittlerweile selber verstorben - aus unbekannten Gründen nicht gemeldet wurde, erwies sich die Klärung der Nachfolge als kompliziert… >>weiterlesen

 

Michael Weigel
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Unsere Mutter vererbte Ihren Nachlass zu drei gleichen Teilen an ihre Töchter.

Es galt, die vorhandenen Immobilien aufzuteilen und mittels Ausgleichszahlungen die Werte auszugleichen. Was sich zunächst einfach anhört, war zunächst über ein Jahr lang nicht zu realisieren… >>weiterlesen

R. Schotthöfer
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Ich beauftragte Hr. Dr. Kissling mit der Klärung einer Frage zu meiner Geschäftsführervergütung, da die Antwort meines Steuerberaters mir nicht ausreichte. Er nahm sich der Sache an und wir machten einen zeitnahen Termin für die Besprechung aus… >>weiterlesen

Muhammed Kocak

Herr Dr. Kissling hat uns exzellent in allen rechtlichen und steuerrelevanten Punkten bei der Gründung unserer Holding-Gesellschaft beraten.Herr Dr. Kissling zeichnet sich durch seine ProAktive und vor allem professionelle Fachexpertise in den komplexen Themenfeldern: Unternehmensrecht… >>weiterlesen

M. Z.
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Herr Dr. Kissling war für die Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen für mich tätig. Seine Arbeitsweise erlebte ich von Beginn an proaktiv und sehr effizient. Über sämtliche Kommunikation wurde ich informiert… >>weiterlesen

S. H.-R.
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Eine Familie aus verschiedenen Generationen sitzt zusammen an einem Tisch, diskutiert und plant gemeinsam, symbolisiert eine Familie, die den Erbfall regelt

Für Privatpersonen

Für den Erbfall ist es wichtig sicherzustellen, dass die Lieben auch über den eigenen Tod hinaus abgesichert sind. Dabei geht es nicht nur um die finanziellen Aspekte, sondern auch den Erhalt des emotionalen Zusammenhalts. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die neben der wunschgemäßen Verteilung Ihres Vermögens auch die Harmonie in Ihrer Familie sichert. 

Drei Generationen einer Unternehmerfamilie in einer Werkstatt, der ältere Mann sitzt, während die jüngeren Mitglieder stolz hinter ihm stehen, symbolisiert die Regelung der Unternehmernachfolge

Für Unternehmer

Neben der Absicherung der eigenen Familie, ist es gerade für Unternehmer und Selbstständige wichtig, dass die Firma weiterläuft. Wie ist die Nachfolge organisiert und wie werden die Anteile verteilt? Wie wird dabei die Steuerbelastung minimiert? Wer führt die Geschäfte des Unternehmens weiter? Das sind nur vier von zahlreichen wichtigen Fragen, die für den Erbfall geklärt werden müssen. Gemeinsam entwickeln wir für Sie eine fundierte Regelung, die sowohl Ihre Familie als auch Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zuverlässig absichert.

Dr. Bernd Kissling - Anwalt für Erbrecht und Vorsorge mit Blick in die Kamera im Hintergrund eine Steinsäulen

Mein Name ist Dr. Bernd Kissling

ich bin Rechtsanwalt, Familienvater und vor allem mit ganzen Herzen ein Streiter für meine Mandanten.

Für Sie habe ich ein ganz klares Ziel. Ich möchte Ihr Vermögen schützen und den Frieden in Ihrer Familie bewahren.

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Vermögensübergang und -übertragung

  • Planung und Umsetzung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen zu Lebzeiten des Übergebers oder Schenkers
  • Planen und Erarbeiten von Regelungen zum Übergang von Vermögenswerten im Todesfall
  • Unternehmensübertragung
  • Beratung, wenn Sie Depots oder Konten bei ausländischen Banken haben
  • Erstellen von Testament und Erbvertrag

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Ja, immer dann, wenn die von dem Gesetz pauschal vorgesehene rein wertmäßige quotale Verteilung des Nachlasses nicht Ihrer persönlichen Vorstellung entspricht oder damit Personen nicht nach Ihren Wünschen bedacht werden.

Empfehlenswert ist ein Testament insbesondere für folgende Konstellationen:

  • Bei Partnern, die ohne Trauschein zusammenleben, denn diese erben aufgrund gesetzlicher Erbfolge nichts vom anderen.
  • Bei kinderlosen Eheleuten, da ansonsten bei gesetzlicher Erbfolge Eltern oder Geschwister des Verstorbenen ebenfalls etwas erben.
  • Bei Familien mit minderjährigen Kindern, da andernfalls das Familiengericht bei Vermögensentscheidungen beteiligt ist.
  • Bei Familien mit einem behinderten Kind, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Staat anstelle des behinderten Kindes erbt.
  • Wenn sich Kindervon der Familie abgewandt haben und daher Streit im Erbfall droht.
  • Bei Patchworkfamilien, denn hier muss eindeutig geregelt werden, ob die Kinder des anderen Ehegatten (mit)erben sollen oder nicht.
  • In Fällen mit Auslandsbezug, sich also Vermögen im Ausland befindet oder der Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt wird, da ansonsten das Erbrecht des ausländischen Staates gelten könnte.
  • Bei Immobilienbesitz, da ansonsten Eigentümergemeinschaften entstehen und die Gefahr einer Versteigerung der Immobilien droht.
  • Bei betrieblichem Vermögen im Nachlass, da andernfalls negative steuerliche Folgen drohen.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Beratung zur steueroptimierten Gestaltung des eigenen Vermögens zur Verringerung der Abgabenlast
  • Steueroptimierte Vertragsgestaltung bei Eheverträgen und Unternehmensübergaben
  • Beratung zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuerlast